Aufgriffsrecht
Ein gesellschaftsvertragliches Aufgriffsrecht ist eine Satzungsbestimmung, die es einem oder mehreren Gesellschaftern erlaubt, bei Eintreten bestimmter Bedingungen von einem anderen Gesellschafter die Übertragung seines Geschäftsanteiles zu verlangen.
Quelle: gmbhrecht.at || Stand: 14.02.2020
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