Betriebskosten
Der Katalog der Hausbetriebskostenausgaben ist gesetzlich fixiert. Sie können daher nachlesen, welche Kosten anteilig auf Mieter des Hauses als Betriebskosten überwälzt werden dürfen. Alles, was nicht in diesem Katalog enthalten ist, darf nicht an Mieter weiterverrechnet werden.
Zu den Betriebkosten nach WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) / MRG (Mietrechtsgesetz) zählen:
- Wasser/Abwasser
- Wasserdichtheitsprüfung
- Eich-, Ablese- und Abrechnungskosten bei einer Verbrauchsabrechnung für Kaltwasser, sofern es eine Vereinbarung dazu gibt
- Kanalräumung
- Müll
- Entrümpelung von herrenlosem Gut
- Schädlingsbekämpfung
- Kehrgebühren (Rauchfangkehrung)
- Strom für Beleuchtung des Stiegenhauses & Gemeinschaftsflächen
- Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
- Versicherungsprämien für Glasbruch und Sturmschaden, sofern mehr als die Hälfte der Mieter dieser Überwälzung zugestimmt hat
- Verwaltungshonorar
- Hausreinigung (darunter fallen bei alten Dienstverträgen mit "echten"HausbesorgerInnen auch die Abfertigung bzw. bei DienstnehmerInnen die Kommunalsteuer) inkl. Schneeräumung
- öffentliche Abgaben
- laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Heizung, Spielplatz, Schwimmbad, Sauna, Waschküche, Grünanlagen, Gemeinschaftsräume etc.) wie z. B. Strom, Service, Wartung, Energiekosten, Rasenmähen etc.
Quelle: mietervereinigung.at || Stand: 17.02.2020
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