Fruchtgenuss
Beim Fruchtgenuss überlässt der Eigentümer eines Gegenstandes z.B. einer Immobilie, jemand anderem das Recht, diese selbst und ohne Einschränkung zu benutzen. Der Begünstigte (Fruchtnießer) kann in der Immobilie wohnen oder diese vermieten und Mieteinnahmen lukrieren. Jedoch ist dieser auch für die Instandhaltung des Objekts zuständig.
Die Immobilie verkaufen, kann nur der Eigentümer. Oft wird das Fruchtgenussrecht im familiären Umfeld vergeben.
Beispielweise besitzt der Vater eine Eigentumswohnung als Anlageobjekt. Der Vater verdient gut und die zu bezahlenden Steuern sind dementsprechend hoch. Wenn der Vater aber einem Angehörigen, der weniger verdient, das Genussrecht einräumt, dann werden die zu versteuernden Einnahmen von diesem herangezogen, dieser fällt in eine niedrigere Progressionsstufe und bezahlt daher auch weniger Steuern.
Es sind jedoch einige rechtliche Aspekte zu beachten, die am besten durch eine umfassende Vereinbarung festzuhalten sind, um für beide Parteien das Beste herauszuholen.
Quelle: immoselection.at || Stand: 15.12.2020
zurück