Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Geschäftsanteile mit Stammeinlagen zerlegt ist. Die Stammeinlagen sind die Beiträge der Gesellschafter zur Bildung des Stammkapitals.

Die Gesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden. Anders als Personengesellschaften (OG, KG etc.) kann eine GmbH auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das Stammkapital, das durch die Gesellschafter aufzubringen ist, muss, mit Ausnahmen, mindestens 35.000 Euro betragen. Davon ist die Hälfte bei der Gründung bar einzuzahlen.

Quelle: wko.at || Stand: 15.07.2020


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