Grundbücherliches Eigentum
Das Eigentum an einer Liegenschaft erlangen Sie nicht schon dadurch, dass Sie den Kaufvertrag unterfertigen, die Liegenschaft faktisch übernehmen und den Kaufpreis bezahlen. Vielmehr ist für diesen Eigentumserwerb Ihre Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer erforderlich.
Um Eigentum an einer Liegenschaft zu erwerben, muss beim zuständigen Grundbuchsgericht um Einverleibung des Eigentumsrechts angesucht werden.
Das Grundbuchsgesuch muss – zusammen mit den notwendigen Dokumenten – in der Regel elektronisch beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Nur in einfachen Fällen können Grundbuchsgesuche auch bei Gericht zu Protokoll erklärt werden.
Hierfür muss ein Grundbuchsgesuch gestellt werden, das insbesondere folgende Daten enthält:
- Genaue Angabe der Liegenschaft
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und Wohnort des Antragstellers
Quelle: help.gv.at || Stand: 14.02.2020
zurück