Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer unterliegt der entgeltliche oder unentgeltliche Erwerb von inländischen Grundstücken.

Entscheidend für das Entstehen der Steuerschuld ist das rechtsgültige Zustandekommen des Verpflichtungsgeschäftes (Kaufvertrag, Tauschvertrag usw.). Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% des Kaufpreises. Das Erfüllungsgeschäft (Eintragung des Eigentumsrechtes in das Grundbuch) ist nicht relevant.

Quelle: bmf.gv.at || Stand: 01.01.2020


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