Kleinunternehmer
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren Jahresumsatz € 30.000,- jährlich nicht überschreiten. Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet:
- Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen (=> keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen)
- Andererseits dürfen sie von den Ausgaben keine Vorsteuer abziehen (=> kein Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen)
Quelle: wko.at || Stand: 01.01.2020
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