Mietgarantie

Eine Mietgarantie ist ein Vertrag über eine vom Verkäufer zugesagte Mindestmiete, die für das erworbene Objekt für eine bestimmte Dauer gegeben wird.

Der Garant übernimmt die Differenz zu vereinbarten Mindestmiete, wenn das Objekt nur zu einem geringeren Mietzins oder überhaupt nicht vermietet werden kann. 

Die Werthaltigkeit der Mietgarantie ist von der Bonität des Garanten abhängig. Kritisch zu hinterfragen ist in jedem Fall, wenn die Mietgarantie bspw. nicht die tatsächliche Vermietungslage abbildet.

Quelle: wirtschaftslexikon.gabler.de || Stand: 17.02.2020


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