Option zur Steuerpflicht

Unter Option versteht man im Umsatzsteuerrecht die Behandlung eines steuerfrei gestellten Umsatzes als steuerpflichtig. Ein Unternehmer kann bei der Option zur Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 9 UStG den Verzicht einer Steuerbefreiung im Sinne von § 4 UStG erklären.

Der Nachteil der Umsatzsteuerfreiheit ist, dass der Unternehmer dann auch keine Vorsteuer ziehen kann. Der Unternehmer erhält die Möglichkeit, sich für die Umsatzsteuer zu optieren, d.h., sich freiwillig der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Quelle: immoselection.at || Stand: 30.05.2020


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