Quellensteuer

Wer in Deutschland oder Österreich steuerpflichtig ist, zahlt in der Regel 25% Abgeltungssteuer auf seine Kapitalerträge. Zusätzlich fällt in dem Land, also der Quelle, wo der Kapitalertrag erwirtschaftet wurde, unter Umständen noch eine sogenannte Quellensteuer an. Diese Ertragssteuer müsste an das dortige Finanzamt abgeführt werden.

Sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ermöglichen es allerdings, dass Quellensteuern deutlich minimiert, nicht selten sogar auf 0% gesenkt werden können.

Quelle: savedo.at || Stand: 14.12.2020


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