Teilungsklage

Mit der Teilungsklage kann ein Miteigentümer auf Teilung des ideellen Miteigentums klagen. Die Folge ist, dass die Gemeinschaft der Eigentümer aufgelöst wird.

Die Teilung kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Zivilteilung (Veräußerung des Grundstückes und Teilung des Erlöses nach den Anteilen) oder
  • Realteilung (auch Naturalteilung).

Die Realteilung erfolgt bei bebauten Grundstücken durch Begründung von Wohnungseigentum oder durch Teilung der Grundstücksfläche. Bei der Realteilung geben die Miteigentümer ihre Miteigentumsrechte an der Gesamtliegenschaft auf und es erhält jeder das alleinige Eigentumsrecht an einem oder mehreren Wohnungseigentumsobjekten oder an einer Teilliegenschaftsfläche.

Quelle: findmyhome.at


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