Werbungskosten
Werbungskosten sind jene Aufwendungen, die bei der Ermittlung der außerbetrieblichen Einkunftsarten von den Einnahmen abgezogen werden.
Im Einkommensteuergesetz werden sie als Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen definiert.
Bei der Vermietung gibt es beispielsweise folgende Werbungskosten:
- Zinsen und Finanzierungsnebenkosten für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie (nicht die eigentliche Darlehenstilgung)
- Kosten für steuerliche und rechtliche Beratung
- Betriebskosten (Versicherung, Rauchfangkehrer, Wasser, Müll, Hausbesorger, Grundsteuer, Hausverwaltungshonorare)
- Maklergebühren im Zusammenhang mit der Vermietung
- Aufwendungen für die Abnutzung
Quelle: immobilienscout24.at
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