Wirtschaftliche Einheit
Bewertungsrechtlich werden in einem Einheitswertakt Wirtschaftsgüter zusammengefasst, die nach der Verkehrsanschauung zusammengehören und demselben Eigentümer gehören (Ausnahme: Wirtschaftsgüter von Ehegatten und eingetragenen Partnern).
Die wirtschaftliche Einheit kann aus einem Wirtschaftsgut (z.B. Bauplatz) oder aus vielen Wirtschaftsgütern (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb) bestehen.
Quelle: bmf.gv.at
zurück