Wirtschaftliche Einheit

Bewertungsrechtlich werden in einem Einheitswertakt Wirtschaftsgüter zusammengefasst, die nach der Verkehrsanschauung zusammengehören und demselben Eigentümer gehören (Ausnahme: Wirtschaftsgüter von Ehegatten und eingetragenen Partnern).

Die wirtschaftliche Einheit kann aus einem Wirtschaftsgut (z.B. Bauplatz) oder aus vielen Wirtschaftsgütern (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb) bestehen.

Quelle: bmf.gv.at


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