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Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung nur mehr 2020 absetzbar
Quelle: elixa.at
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Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden
Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen bzw. mit der Bauausführung oder Sanierung vor dem 1.1.2016 begonnen wurde.
