Das Grundstück

Ein Investment in ein Grundstück kann sich auch dann lohnen, wenn Sie nicht die Absicht haben in naher Zukunft ein Haus zu bauen:

  • Zur Kapitalsicherung: Ihr Kapital wird durch die Umschichtung eines Geldwerts in einen werthaltigen Sachwert gesichert.
  • Zur Kapitalvermehrung: Bei einem günstigen Erwerb oder einer längeren Behaltedauer kann ein Grundstück zur Kapitalvermehrung dienen. Dies wird durch den Verkauf und die Realisierung der Wertsteigerung erreicht.
  • Als laufende Einnahmequelle: Ein Grundstück kann auch als laufende Einnahmequelle dienen, wenn ein Baurecht vergeben wird. Dabei werden die Rechte des Nutznießers am Grundstück an den Baurechtsnehmer auf bestimmte Zeit übertragen. Als Gegenleistung wird ein entsprechender Baurechtszins bezahlt.
    • Der Erwerb eines Grundstücks mit dem Ziel der Vergabe eines Baurechts setzt entsprechendes Know-How und Erfahrung voraus, wodurch dies eher für professionelle Investoren und Bauträger in Frage kommt.

Auf die nähere Betrachtung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des reinen Grundstücks wird verzichtet, da die Einnahmen nicht nennenswert sind.

"Mit einem Grundstücksinvestment können Sie in Zuzugsgebieten, aufgrund der natürlichen Begrenztheit von Grund und Boden, kaum etwas falsch machen."

  • Kapitalsicherung: Maximale Sicherheit durch Grundbucheintragung minimiert Ihr Risiko.
  • Wertsteigerung: Bei beliebten Wohngegenden bzw. starken Zuzugsgebieten können Sie mit einer deutlichen Wertsteigerung rechnen.
  • Eigennutzung möglich: Sie können das Grundstück bei Bedarf auch jederzeit selbst nutzen.

Die Angaben gelten für natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich.

  • Laufende Kosten: Beachten Sie, dass mit einem Grundstückskauf laufende Kosten entstehen, denen in der Regel keine Einnahmen (durch das Investment) gegenüberstehen. Die Grundsteuer, für die Nutzung beziehungsweise den Besitz des Grundstückes, ist in jedem Fall an die Gemeinde zu entrichten. Eine Grundstücks-Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen, da Sie als Besitzer für Sach- und Personenschäden auf Ihrem Grundstück haften.
  • Bauzwang: Achten Sie beim Kauf eines Grundstücks als Kapitalanlage darauf, ob ein Bauzwang vorliegt. Wenn ja, müsste in einem bestimmten Zeitraum eine Bebauung stattfinden. Die Regelungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.
  • Laufende Grundstückspflege: Manche Ortschaften haben für unbebaute Grundstücke eine „Pflegevorschrift“, sodass das Grundstück nicht „verwildert“ und das Ortsbild nicht geschädigt wird.
  • Lage, Lage, Lage: Die Lage des Grundstücks ist für einen erfolgreichen Verkauf essentiell. Am besten sollte es sich um ein Zuzugsgebiet handeln, das über eine gute öffentliche Verkehrsanbindung verfügt. Weiters sollte auch auf die Infrastruktur geachtet werden, gibt es in der Nähe Nahversorger, Bildungseinrichtungen, Ärzte, Freizeitangebote etc.
    Auch eine Prüfung hinsichtlich Hochwasser-, Lärm-, Verdachtsflächenkataster, etc. ist sinnvoll, je nach Region sollte darauf geachtet werden, ob es in einer gelben oder roten Gefahrenzone liegt.
  • Grundstücksgröße: Achten Sie beim Grundstückskauf auf die Größe, in Hinblick auf potenzielle Käufer (Private oder Bauträger) und ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück aufzuteilen (parzellieren).
  • Bebauungsbestimmungen: Welche Bestimmungen gelten hinsichtlich der verbaubaren Flächen und somit der erzielbaren Nutzfläche. Dies ist vor allem bei einem Verkauf an einen Bauträger relevant.
  • Pläne für die Zukunft: Entwicklungspläne der Gemeinde sowie jene der Nachbargemeinden. Hier kann es beispielsweise zu unerwünschten Umfahrungsstraßen, Fernwärmeanlage oder Betriebsansiedlungen kommen. Diese Veränderungen können sich sowohl positiv, als auch negativ auf den Wert des Grundstücks auswirken.
  • Grunderwerbsteuer: 3,5% des Kaufpreises (§7 Abs 1 Z3 GrEStG)
  • Grundbucheintragungsgebühr: 1,1% des Kaufpreises (Tarifpost 9 lit. C Abschnitt b Zi. 1, Gerichtsgebührengesetz)
  • Vertragserrichtungs- und Beglaubigungskosten
  • Maklerprovision: bis zu 3% des Kaufpreises + USt (§ 15 Abs 2 der Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler)
  • Ggf. Finanzierungsnebenkosten:
    • Bearbeitungsgebühr: bis zu 3% des Kreditbetrages
    • Grundbucheintragungsgebühr: 1,2% des eingetragenen Betrages (Tarifpost 9 lit. C Abschnitt b Zi. 4, Gerichtsgebührengesetz)